Kyu-Prüfung der DJJA in Karate
bis 5.Kyu
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung ist dabei das regelmäßige Training und die Teilnahme an Lehrgängen.
Für die Prüfungen wird der DJJA-Ausweis gebraucht und es ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten.
Abgeprüft werden in der Regel:
- Kihon (Grundschultechniken)
- mindestens eine Kata je nach Gürtelgrad
- Kumite (Kampfübung mit dem Partner)
- Bunkai, SV und Bruchtest ab den höheren Kyu-Graden